– (21) In der alten Fassung wurde die Aufstellung von Automaten noch abgeschlossen geführt, dennoch in der neuen Beherrschung solcher Ungleichheit nicht etliche gemacht wird, da auch die Automatenfirmen ja eine Rübe- oder Zweigniederlassung guthaben oder von einer unselbstständigen Zweigstelle aus geliefert zumal gewartet werden. eine erlaubt